OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.03.2003
S 2246 - 131/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 06.03.2003 (S 2246 - 131/St 31) - DRsp Nr. 2008/83120

OFD Nürnberg, Verfügung vom 06.03.2003 - Aktenzeichen S 2246 - 131/St 31

DRsp Nr. 2008/83120

§ 18 Abs. 1 Nr. 1 Steuerliche Behandlung der Leistungen der Sprachheilpädagogen; Abgrenzung der gewerblichen von der freiberüflichen Tätigkeit

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder vertreten mehrheitlich die Auffassung, dass Sprachheilpädagogen, die keine Zulassung nach dem Logopäden- oder Heilpraktikergesetz haben, grundsätzlich gewerblich tätig sind. Liegen besondere Umstände vor, so können Sprachheilpädagogen aber auch eine unterrichtende Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausüben. Dies ist im Einzelfall zu prüfen.

FMS vom 04.02.2003, Az.: 31 - S 2246 - 077 - 1 794/03