OFD Nürnberg - Verfügung vom 08.08.2003
S 2334 A - 434/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 08.08.2003 (S 2334 A - 434/St 32) - DRsp Nr. 2008/83393

OFD Nürnberg, Verfügung vom 08.08.2003 - Aktenzeichen S 2334 A - 434/St 32

DRsp Nr. 2008/83393

§ 8 EStG Steuerliche Behandlung der Belegschaftsrabatte im Hotelgewerbe

Nach dem Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die steuerliche Behandlung der verbilligten Hotelübernachtung bei Mitarbeitern im Hotelgewerbe folgendes:

  • Nach dem BFH-Urteil vom 4. November 1994-VIR 81 /93 - gehört auch die Überlassung einer Wohnung zu den Dienstleistungen im Sinne des §8 Abs. 3 EStG. Der steuerpflichtige Vorteil aus einer verbilligten Hotelübernachtung ist deshalb nach § 8 Abs. 3 EStG zu ermitteln, wenn dem Arbeitnehmer ein Zimmer im Hotel seines Arbeitgebers überlassen wird, das der Arbeitgeber nicht überwiegend für seine Arbeitnehmer bereit hält, und der Vorteil nicht nach § 40 EStG pauschal besteuert wird.