OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.12.2003
S 2144 - 266/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.12.2003 (S 2144 - 266/St 31) - DRsp Nr. 2008/87294

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.12.2003 - Aktenzeichen S 2144 - 266/St 31

DRsp Nr. 2008/87294

§ 4 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien

Die Beurteilung von Aufwendungen für VIP-Logen in Sportstadien richtet sich nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Abs. 4 und 5 EStG in Verbindung mit dem speziell zum Sponsoring ergangenen FMS vom 14.04.1998 (Karte 6.1 zu § 4 Abs. 4 EStG; entspricht dem BMF-Schreiben vom 18.02.1998, BStBl 1998 I S. 212).

Folgende Möglichkeiten sind dabei in Betracht zu ziehen:

1. VIP-Aufwendungen für Geschäftsfreunde

a) Geschenke

Wendet der Steuerpflichtige seinen Geschäftsfreunden unentgeltlich Leistungen zu (beispielsweise Eintrittskarten), um geschäftliche Kontakte vorzubereiten und zu begünstigen oder um sich geschäftsfördernd präsentieren zu können, kann es sich um Geschenke im Sinne von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG handeln, die nur abziehbar sind, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der dem Empfänger im Wirtschaftsjahr zugewendeten Gegenstände insgesamt 40 € nicht übersteigen. Der Geschenkbegriff des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG entspricht demjenigen der bürgerlich-rechtlichen Schenkung.