OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.12.2003
S 2171 - 41/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.12.2003 (S 2171 - 41/St 32) - DRsp Nr. 2008/87445

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.12.2003 - Aktenzeichen S 2171 - 41/St 32

DRsp Nr. 2008/87445

§ 7 EStG; Einkommensteuerliche Behandlung von Ausgleichsbeträgen nach § 154 BauGB; ; Abgrenzung Anschaffungs-/Herstellungskosten zu Werbungskosten/ Betriebsausgaben und Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösebeträge

Als Anlage veröffentlichen die OFDen den zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Vordruck

„Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösungsbeträge nach dem Baugesetzbuch154 BauGB)”

und die Erläuterungen dazu.

Dieses Schreiben entspricht dem BMF-Schreiben vom 08.08.2003 und ist im BStBl 2003 I S. 489 veröffentlicht.

Anmerkung der OFDen:

Hinweise zur einkommensteuerlichen Behandlung der gegenständlichen Ausgleichs- bzw. Ablösungsbeträge finden sich auf der Anlage 2 unter Textziffer 2a und d.

Stadt/Gemeinde

Der Oberbürgermeister/Bürgermeister

Herrn/Frau/Firma …

Bescheinigung über sanierungsrechtliche Ausgleichs- oder Ablösungsbeträge nach demBaugesetzbuch154 BauGB)

- Zur Vorlage beim Finanzamt -

Im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme (Bezeichnung der Maßnahme) …………………………