OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.12.2003
S 2241 - 336/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 10.12.2003 (S 2241 - 336/St 31) - DRsp Nr. 2008/87299

OFD Nürnberg, Verfügung vom 10.12.2003 - Aktenzeichen S 2241 - 336/St 31

DRsp Nr. 2008/87299

§ 15 EStG; Ertragsteuerliche Behandlung von Film- und Fernsehfonds; Erteilung verbindlicher Auskünfte

Aus gegebenem Anlass wird im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder klargestellt, dass Film- und Fernsehfonds generell keine verbindlichen Auskünfte erteilt werden können, weil sie auf die Erzielung von Steuervorteilen ausgerichtet sind, die nach dem BMF-Schreiben vom 24.06.1987BStBl 1987 I S. 474) eine verbindliche Auskunft ausschließen. Dies umfasst auch die Regelungen im sog. geänderten Medienerlass (BMF-Schreiben vom 05.08.2003 - BStBl 2003 I S. 406) - einschließlich der Übergangsregelung - und gilt auch für den Finanzämtern vorliegende, aber noch nicht verbeschiedene Anträge.