OFD Nürnberg - Verfügung vom 11.07.2005
S 2920 - 29/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 11.07.2005 (S 2920 - 29/St 31) - DRsp Nr. 2008/89112

OFD Nürnberg, Verfügung vom 11.07.2005 - Aktenzeichen S 2920 - 29/St 31

DRsp Nr. 2008/89112

Anwendungsfragen zu § 20 Abs. 1 Nr. 10 Buchstabe b EStG; Bildung von Gewinnrücklagen bei Betrieben gewerblicher Art

Die für Körperschaftsteuer zuständigen Vertreter der obersten Landesbehörden und des Bundes haben sich auf der Sitzung KSt/GewSt II/05 vom 20. bis 22.06.2005 in Hamburg dafür ausgesprochen, die Tz. 23 und 24, BMF-Schreiben vom 11.09.2002 - IV A 2 - S 1910 - 194/02 (BStBl 2002 I S. 935; ESt-Kartei Karte 4.1 zu § 20) zu überarbeiten. Eine Rücklagenbildung soll zukünftig unabhängig vom Haushaltsrecht möglich sein, soweit sie wirtschaftlich durch den BgA veranlasst ist. Dies ist insbesondere bei einer Mittelreservierung für zukünftige oder bereits im laufenden Wirtschaftsjahr erfolgte Investitionen von Bedeutung. An der Bindung an das Haushaltsrecht soll nicht mehr festgehalten werden.