OFD Nürnberg - Verfügung vom 12.10.2003
S 2170 - 170/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 12.10.2003 (S 2170 - 170/St 31) - DRsp Nr. 2008/83064

OFD Nürnberg, Verfügung vom 12.10.2003 - Aktenzeichen S 2170 - 170/St 31

DRsp Nr. 2008/83064

§ 4 EStG Ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen; Ermittlung des Kaufoptionspreises bei Zuschüssen und steuerfreien Rücklagen

Nach den Grundsätzen für die ertragsteuerliche Behandlung von Leasingverträgen (vgl. ESt-Handbuch 2002 Anhang 21) ist der Leasing-Gegenstand nur dann dem Leasing-Geber zuzurechnen, wenn als Kaufpreis, der vom Leasing-Nehmer bei Ausübung einer Kaufoption zu entrichten ist (Kaufoptionspreis), ein Mindestbetrag zu zahlen ist. Der Kaufoptionspreis muss mindestens dem Buchwert, der sich unter Anwendung der linearen AfA nach der amtlichen AfA-Tabelle ergibt, oder dem niedrigeren gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung entsprechen. Bei der Ermittlung des Buchwertes ist von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten auszugehen.