Im Jahr 2002 sind folgende Bescheid über die Anwendung des § 7 KapErhStG ergangen:
Bezeichnung der ausländischen Kapitalgesellschaft | Tag der Beschlussfassung | Umfang der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln |
Alcoa Inc. Pittsburg. Penn., USA | 12. Mai 2000 | 1:1 |
Vodafone Airtouch plc., Newbury, Berkshire, GB | 21. Juli 1999 | 4:1 |
In den genannten Fällen gehören der Wert der neuen Anteilsrechte bei den Anteilseignern nicht zu den Einkünften im Sinne des § 2 Abs. 1 EStG. Die inländischen Anteilseigner sind von dem in § 7 Abs. 1 KapErhStG vorgeschriebenen Einzelnachweis befreit.
FMS vom 02.01.2003, Az. 33 - S 1979 - 001 - 1320/02
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