OFD Nürnberg - Verfügung vom 14.03.2003
S 2240 - 262/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 14.03.2003 (S 2240 - 262/St 31) - DRsp Nr. 2008/83176

OFD Nürnberg, Verfügung vom 14.03.2003 - Aktenzeichen S 2240 - 262/St 31

DRsp Nr. 2008/83176

§ 15 EStG Gewerblicher Grundstückshandel; Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 291)

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder gilt zur Anwendung der Grundsätze des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 10. Dezember 2001 (BStBl 2002 II S. 291) Folgendes:

Mit o.g. Beschluss hat der Große Senat des BFH entschieden, dass in Ausnahmefällen auch der Verkauf von weniger als vier Objekten in zeitlicher Nähe zu ihrer Errichtung zu einer gewerblichen Tätigkeit führen kann. Dies gilt bei Wohnobjekten (Ein-, Zweifamilienhäuser, Eigentumswohnungen) insbesondere für folgende Gestaltungen:

  • Verkauf des Grundstücks bereits vor seiner Bebauung durch den Veräußerer;

  • Bebauung von vornherein auf Rechnung und nach Wünschen des Erwerbers;

  • das Bauunternehmen des das Grundstück bebauenden Steuerpflichtigen erbringt erhebliche Leistungen für den Bau, die nicht wie unter fremden Dritten abgerechnet werden.