OFD Nürnberg - Verfügung vom 16.12.2003
S 7421 - 19/St 43

OFD Nürnberg - Verfügung vom 16.12.2003 (S 7421 - 19/St 43) - DRsp Nr. 2008/87349

OFD Nürnberg, Verfügung vom 16.12.2003 - Aktenzeichen S 7421 - 19/St 43

DRsp Nr. 2008/87349

§ 25 a UStG; Verkauf von nach Diebstahl wiedergefundenen Fahrzeugen durch Versicherungsunternehmen; ; Anwendung der Differenzbesteuerung

Versicherungsunternehmen versichern u.a. auch das Risiko des Diebstahls von Fahrzeugen. Im Versicherungsfall entschädigt die Versicherungsgesellschaft den Versicherungsnehmer mit dem Wiederbeschaffungswert des versicherten Fahrzeuges. Die versicherungsvertraglichen Regelungen sehen in § 13 der Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung vor, dass entwendete Gegenstände - soweit sie nach Ablauf eines Monats nach Eingang der Schadensanzeige wieder aufgefunden werden - in das Eigentum des Versicherungsnehmers übergehen.

Aus der Versicherungswirtschaft wurde angefragt, ob Versicherungsunternehmen nach Ablauf eines Monats wieder aufgefundene Fahrzeuge unter Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25 a UStG veräußern können, wenn die Kraftfahrzeuge Versicherungsnehmern gehört hatten, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt waren (Personenkreis des Abschnittes 276 a Abs. 5 S. 2 Nr. 1 - 5 UStR).