Im Deutschen Bundestag wird zurzeit ein Gesetzentwurf beraten, der eine Einbeziehung der beurlaubten und insichbeurlaubten Beamten, deren Beurlaubungszeit ruhegehaltfähig ist, in den nach § 10a Abs. 1 EStG begünstigten Personenkreis vorsieht. Die neuen Regelungen sollen bereits für den Veranlagungszeitraum 2002 zur Anwendung kommen. Der genannten Personengruppe soll damit ermöglicht werden, die steuerliche Förderung nach § 10 a EStG /Abschnitt XI EStG bereits für dieses Jahr in Anspruch nehmen zu können.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder nimmt die OFD im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung wie folgt Stellung:
Damit die betreffenden Beamten die steuerliche Förderung nach § 10a EStG/Abschnitt XI EStG für das Jahr 2002 in Anspruch nehmen können, müssen sie noch in diesem Jahr einen Altersvorsorgevertrag abschließen und hierauf Altersvorsorgebeiträge einzahlen. Eine förderwirksame Anerkennung von Beiträgen, die erst im Jahr 2003 geleistet werden, ist für das Jahr 2002 nicht möglich.
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