Im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wird daraufhingewiesen, dass durch die Verschiebung der für das Jahr 2003 vorgesehenen Steuerentlastungsstufe um ein Jahr auf das Jahr 2004 die mit BMF-Schreiben vom 27. September 2001 (BStBl 2001 I S. 635) veröffentlichten Einkommensteuer-Grundtabelle 2002 und Einkommensteuer-Splittingtabelle 2002 auch für das Jahr 2003 anzuwenden sind.
Dieses Schreiben entspricht dem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 29. November 2002 (Az.: IV A 5 - S 2283 - 133/02), das im Bundessteuerblatt Teil I S 1352 veröffentlicht ist.
FMS vom 11.12.2002, Az.: 32 - S 2361 - 036 - 53471/02
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