OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.02.2005
S 2223 - 486/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 17.02.2005 (S 2223 - 486/St 31) - DRsp Nr. 2008/88663

OFD Nürnberg, Verfügung vom 17.02.2005 - Aktenzeichen S 2223 - 486/St 31

DRsp Nr. 2008/88663

Vereinfachter Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 EStDV; Spendenaktion anlässlich des Unwetters in den Gemeinden Micheln und Trebbichau am 23.06.2004

Der Landkreis Köthen/Anhalt hat zur Linderung der durch ein Unwetter am 23.06.2004 in den Gemeinden Micheln und Trebbichau entstandenen Schäden zu einer Solidaritätsaktion aufgerufen und ein Spendenkonto eingerichtet. Die Spenden können jeweils unter dem Stichwort „Sturmschäden Micheln/Trebbichau” auf folgendes Konto eingezahlt werden:

Kreissparkasse Köthen Konto-Nr.: 310 019 44
Bankleitzahl: 800 536 22

Mit Bezug auf Textziffer 2 des vom Bundesministerium der Finanzen erlassenen Rahmenkatalogs für steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden gilt Folgendes:

Zur Erleichterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit wird für Zuwendungen, die zur Linderung der Katastrophenfolgen im Rahmen des o.g. Spendenaufrufs geleistet werden, der vereinfachte Zuwendungsnachweis gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EStDV zugelassen.

Hiernach genügt als Nachweis für Zuwendungen, die bis zum 31.12.2004 auf das o.g. Konto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) eines Kreditinstitutes oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking.

Hinweis: