OFD Nürnberg - Verfügung vom 22.01.2003
S 2176 - 168/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 22.01.2003 (S 2176 - 168/St 31) - DRsp Nr. 2008/83070

OFD Nürnberg, Verfügung vom 22.01.2003 - Aktenzeichen S 2176 - 168/St 31

DRsp Nr. 2008/83070

Betriebliche Altersversorgung; Rückstellungen nach § 6a EStG bei wertpapiergebundenen Pensionszusagen

Zur Frage des Ansatzes und der Bewertung von Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG für Versorgungszusagen, die neben einem garantierten Mindestbetrag Leistungen vorsehen, die vom Wert bestimmter Wertpapiere zu einem festgelegten Zeitpunkt abhängen (wertpapiergebundene Versorgungszusagen), nimmt die OFD im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder wie folgt Stellung:

1. Ansatz und Bewertung der Pensionsrückstellung

Eine Pensionsrückstellung kann nur gebildet werden, wenn und soweit der Pensionsberechtigte einen Rechtsanspruch auf einmalige oder laufende Pensionsleistungen hat (§ 6a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Am Bilanzstichtag Ungewisse Erhöhungen oder Verminderungen der Pensionsleistungen können erst berücksichtigt werden, wenn sie eingetreten sind (§ 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG).