Zu der Frage, in welcher Höhe und zu welchem Stichtag der Wechselkurs im Rahmen der Mindesteigenbeitragsberechnung (§ 86 EStG) zwischen einer fremden und der inländischen Währung festzulegen ist, nimmt die OFD im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der anderen Länder wie folgt Stellung:
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