OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.09.2003
S 0171 - 746/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 23.09.2003 (S 0171 - 746/St 31) - DRsp Nr. 2008/87016

OFD Nürnberg, Verfügung vom 23.09.2003 - Aktenzeichen S 0171 - 746/St 31

DRsp Nr. 2008/87016

§ 5 KStG Gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die gemeinnützigkeitsrechtliche Behandlung von Freiwilligenagenturen Folgendes:

Eine Freiwilligenagentur ist eine Körperschaft, die Menschen für freiwilliges, unentgeltliches Engagement bei steuerbegünstigten Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts qualifiziert und ihnen die entsprechenden Tätigkeiten vermittelt. Sie tritt auch unter anderen Bezeichnungen auf, z.B. Freiwilligenzentrum oder Ehrenamtsbörse.