BMF-Schreiben vom 27.03.2003
Nach dem anliegenden BMF-Schreiben, gelten die Mitwirkungspflichten des Bundesministeriums der Finanzen für die mit diesem BMF-Schreiben geregelte ertragsteuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen nicht (vgl. Rn. 14).
Für die Anwendung des BMF-Schreibens vom 27.03.2003, Az.:
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