OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.05.2005
S 1980 - 31/St 31

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.05.2005 (S 1980 - 31/St 31) - DRsp Nr. 2008/89497

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.05.2005 - Aktenzeichen S 1980 - 31/St 31

DRsp Nr. 2008/89497

Investmentsteuergesetz; Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger nach § 5 Abs. 1 InvStG und Abgabe der Feststellungserklärungen nach dem InvStG

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und Länder haben beschlossen, dass die Finanzbehörden bei der Versteuerung der Kapitalerträge aus Investmentanteilen keine nachteiligen Folgerungen ziehen werden, wenn die Besteuerungsgrundlagen nach § 5 Abs. 1 InvStG erst bis zum 15. Juni 2005 statt bis zum 30. April 2005 im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Die Finanzbehörden werden nach dem Beschluss der Einkommensteuer-Referenten (ESt III/05, TOP 21) auch keine nachteiligen Folgerungen ziehen, wenn die Feststellungserklärungen nach § 13 Abs. 2 und 3 InvStG und § 15 Abs. 1 InvStG ebenfalls erst bis zum 15. Juni 2005 eingereicht werden.