OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.07.2005
S 2334 - 183/St 32

OFD Nürnberg - Verfügung vom 25.07.2005 (S 2334 - 183/St 32) - DRsp Nr. 2008/89143

OFD Nürnberg, Verfügung vom 25.07.2005 - Aktenzeichen S 2334 - 183/St 32

DRsp Nr. 2008/89143

Steuerlich maßgebender Mietwert von Pfarrdienstwohnungen

Mit Vertretern der Evang.-Luth Kirche in Bayern wurden typisierte Abschläge vom maßgeblichen Mietwert aufgrund der dienstlichen Beeinträchtigungen bzw. Mitbenutzung des privaten Wohnbereichs für Pfarrdienstwohnungen erörtert. Im Einvernehmen mit dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen werden die Fallgruppen für typisierte Abschläge wie folgt definiert:

Fallgruppe 1:

Aufgrund der engen baulichen Verbindung der Diensträume mit dem privaten Wohnbereich ergeben sich wegen der dienstlichen Veranlassung leichtere Beeinträchtigungen des Wohnbereichs. Der Mietwert wird in diesen Fällen nachvollziehbar dadurch gemindert, dass der Pfarrstelleninhaber dienstlich genutzte Räume bzw. Flächen durchqueren muss, um von einem Wohnraum in den anderen zu gelangen. Diese Fälle liegen lt. Schilderung unter 1 % der überlassenen Wohnungen. Hierfür wird ein Abschlag von 10 % beantragt.

Fallgruppe 2:

Die Beeinträchtigung des privaten Wohnbereichs und damit eine Minderung des objektiven Mietwerts ergibt sich daraus, dass Besucher oder Mitarbeiter aus dem dienstlichen Bereich privat genutzte Räume bzw. Flächen durchqueren, um andere dienstliche Räume zu erreichen. Nach Angabe sind hiervon bis zu 20 % der Fälle betroffen. Der begehrte Abschlag für diese Fallgruppe beträgt 15 %.

Fallgruppe 3: