OFD Rheinland - Verfügung vom 13.07.2010
Kurzinfo ESt 035/2010

OFD Rheinland - Verfügung vom 13.07.2010 (Kurzinfo ESt 035/2010) - DRsp Nr. 2010/80449

OFD Rheinland, Verfügung vom 13.07.2010 - Aktenzeichen Kurzinfo ESt 035/2010

DRsp Nr. 2010/80449

§ 35a EStG; Aufwendungen für die Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen nach § 61a Landeswassergesetz (LWG) NRW

Nach § 61a LWG NRW haben Grundstückseigentümer im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen nach der Errichtung von Sachkundigen auf Dichtheit prüfen zu lassen. Bei bestehenden Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis zu einem von der Gemeinde festgelegten Zeitpunkt erfolgen, spätestens bis zum 31.12.2015.