OFD Rostock - Verfügung vom 11.02.2003
S 2134- St 234

OFD Rostock - Verfügung vom 11.02.2003 (S 2134- St 234) - DRsp Nr. 2008/83083

OFD Rostock, Verfügung vom 11.02.2003 - Aktenzeichen S 2134- St 234

DRsp Nr. 2008/83083

Steuerliche Behandlung der Milchlieferrechte

1. Verfügung vom 21.08.1998, S 2134- St 234

2. Verfügung vom 14.08.2002, S 2230 A - St 234

In Kürze wird das bereits in der zweiten Bezugsverfügung angekündigte BMF-Schreiben im Bundessteuerblatt veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter www.bundesfinanzministerium.de/Einkommensteuer-.htm zur Ansicht und zum Download bereit.

Eigens mit den Besonderheiten in den neuen Bundesländern befasst sich der siebente Gliederungspunkt dieses BMF-Schreibens, auf die die OFD ausdrücklich hinweist. Die hierzu getroffenen Regelungen sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden. Das gilt gleichermaßen für die an mich aufgrund der ersten Bezugsverfügung gemeldeten Fälle mit der Folge, dass die bisher vorläufigen Steuerfestsetzungen nach Anwendung der Grundsätze insoweit für endgültig zu erklären sind.

Die Bezugsverfügung vom 21.08.1998 wird hiermit aufgehoben.