OFD Rostock - Verfügung vom 26.08.2003
InvZ 1050 A - St 232

OFD Rostock - Verfügung vom 26.08.2003 (InvZ 1050 A - St 232) - DRsp Nr. 2008/92164

OFD Rostock, Verfügung vom 26.08.2003 - Aktenzeichen InvZ 1050 A - St 232

DRsp Nr. 2008/92164

§ 2 InvZulG Investitionszulagevordrucke 2003; Antrag auf Investitionszulage nach § 2 InvZulG 1999 für betriebliche Investitionen bei abweichendem Wirtschaftsjahr 2002/2003

Gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 und Absatz 3InvZulG 1999 ist die Investitionszulage nach Ablauf des Wirtschaftsjahres festzusetzen und innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des Bescheides aus den Einnahmen an Einkommen- und Körperschaftsteuer auszuzahlen. Mithin können bereits im Laufe des Kalenderjahres 2003 Anträge auf Investitionszulage nach Ende des für die Investitionen maßgebenden Wirtschaftsjahres 2002/2003 oder Rumpfwirtschaftsjahres für abgeschlossene Investitionen gestellt werden.