OFD Saarbrücken - Verfügung vom 25.11.1977
S 7522 - 13 - St 24

OFD Saarbrücken - Verfügung vom 25.11.1977 (S 7522 - 13 - St 24) - DRsp Nr. 2010/80557

OFD Saarbrücken, Verfügung vom 25.11.1977 - Aktenzeichen S 7522 - 13 - St 24

DRsp Nr. 2010/80557

Bei der Erstattung von Prämien der Haftpflichtversicherung durch Arbeitnehmer an den Unternehmer anläßlich der Veräußerung eines gebrauchten Firmenwagens an den Arbeitnehmer handelt es sich nicht um einen durchlaufenden Posten

Ein Unternehmer verkauft an seine Mitarbeiter gebrauchte Firmenwagen. Den Käufern ist der Anspruch aus den Leistungen der Haftpflichtversicherung übertragen (ohne Änderung der Police). Aus abrechnungstechnischen Gründen ist die Versicherungsgesellschaft zunächst nicht in der Lage, die Policen auf die Namen der neuen (zukünftigen) Versicherungsnehmer auszustellen. Sie berechnet weiterhin dem Unternehmer in detaillierten Sammelrechnungen die zu entrichtende Gesamtprämie gemäß den einzelnen Policen. Der Unternehmer erteilt seinen Mitarbeitern über die vorgelegten Beitragszahlungen Einzelrechnungen, denen er den Prämienschein beifügt.

  • Handelt es sich (beim Unternehmer) um durchlaufende Posten i.S. des § 10 Abs. 1 letzter Satz UStG ?

  • Hat der Unternehmer die von den Mitarbeitern erstatteten Prämien zu versteuern?

Zu a):