OFD Stuttgart - Verfügung vom 08.01.2003
S 2221 A- 39 - St 32

OFD Stuttgart - Verfügung vom 08.01.2003 (S 2221 A- 39 - St 32) - DRsp Nr. 2008/83043

OFD Stuttgart, Verfügung vom 08.01.2003 - Aktenzeichen S 2221 A- 39 - St 32

DRsp Nr. 2008/83043

Begrenzter Sonderausgabenabzug für Schulgeldzahlungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG); Schulliste

Verfügung vom 08.02.2001 S 2221 A - 39 - St 32

Anlage

Schulliste (Stand 31.12.2002)

Die OFD übersendet die überarbeitete Schulliste der in Baden-Württemberg staatlich genehmigten oder nach Landesrecht erlaubten Ersatzschulen und der nach Landesrecht anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschulen. Ergänzend weist die OFD auf Folgendes hin:

Die Schulliste wurde in einem neuen Format erstellt. Die Sortierung der Daten erfolgt nun ausschließlich nach der Postleitzahl im Adressenfeld der Schule. Die bisherige Gliederung nach Regierungsbezirken ist entfallen. Wegen des neuen Formats ist es nicht mehr möglich, die anerkannten allgemeinbildenden Ergänzungsschulen durch Fettdruck besonders zu kennzeichnen.