Das o. a. BMF-Schreiben gilt für Arbeitgeber ohne maschinelle Lohnabrechnung, die keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erteilen können.
Nach dem Zweiten Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Steueränderungsgesetz 2003), dem der Bundesrat am 28.11.2003 zugestimmt hat, müssen Arbeitgeber in den Fällen der maschinellen Lohnabrechnung für das Jahr 2004 eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erstellen und an eine Übermittlungsstelle der Finanzverwaltung senden. Für sie entfällt das bisherige Verfahren, wonach die maschinell erstellte Lohnsteuerbescheinigung in Papierform mit der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers fest zu verbinden ist. Weitere Einzelheiten im Rahmen des sog. „ElsterLohn-Verfahrens” werden noch in einem gesonderten BMF-Schreiben geregelt.
Der Vordruck LSt 6 „Besondere Lohnsteuerbescheinigung für das Kalenderjahr 2004” wird den Finanzämtern in Kürze ausgeliefert werden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|