1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 11. September 2018 - 2 Sa 290 d/17 - wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision sowie der Nebenintervention zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über Entgeltdifferenzansprüche.
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