Auf die Revision der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. November 2013 -
Auf die Berufung der Beklagten zu 1. wird das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 20. März 2013 -
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits und die der Nebenintervention zu tragen.
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