1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Artikels 23 Absatz 1 des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 24. Juni 1994 in Korfu unterzeichnet und im Namen der Gemeinschaften durch den Beschluss 97/800/ EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 30. Oktober 1997 genehmigt worden ist (ABl. L 327, S. 1, im Folgenden: Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland).
2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits des Igor Simutenkov gegen das Ministerio de Educaci_n y Cultura (Ministerium für Erziehung und Kultur) und die Real Federaci_n Espa±ola de Fútbol (Spanischer Fußballverband, im Folgenden: RFEF) über eine Sportregelung, durch die die Zahl der Spieler aus Drittstaaten, die in nationalen Wettbewerben aufgestellt werden können, begrenzt wird.
Rechtlicher Rahmen
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