EuGH - Urteil vom 12.04.2005
Rs C-265/03
Normen:
Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland Art. 23 Abs. 1 ;
Fundstellen:
DVBl 2005, 858
EuZW 2005, 337
JuS 2005, 737
NJW 2005, 2979
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
SpuRT 2005 155
ZAR 2005, 128

Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland - Artikel 23 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Arbeitsbedingungen - Diskriminierungsverbot - Fußball - Begrenzung der Zahl der Berufsspieler mit der Staatsangehörigkeit von Drittstaaten, die pro Mannschaft in einem nationalem Wettbewerb aufgestellt werden können

EuGH, Urteil vom 12.04.2005 - Aktenzeichen Rs C-265/03

DRsp Nr. 2006/16887

Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland - Artikel 23 Absatz 1 - Unmittelbare Wirkung - Arbeitsbedingungen - Diskriminierungsverbot - Fußball - Begrenzung der Zahl der Berufsspieler mit der Staatsangehörigkeit von Drittstaaten, die pro Mannschaft in einem nationalem Wettbewerb aufgestellt werden können

Normenkette:

Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland Art. 23 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

1. Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung des Artikels 23 Absatz 1 des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 24. Juni 1994 in Korfu unterzeichnet und im Namen der Gemeinschaften durch den Beschluss 97/800/ EGKS, EG, Euratom des Rates und der Kommission vom 30. Oktober 1997 genehmigt worden ist (ABl. L 327, S. 1, im Folgenden: Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland).

2. Dieses Ersuchen ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits des Igor Simutenkov gegen das Ministerio de Educaci_n y Cultura (Ministerium für Erziehung und Kultur) und die Real Federaci_n Espa±ola de Fútbol (Spanischer Fußballverband, im Folgenden: RFEF) über eine Sportregelung, durch die die Zahl der Spieler aus Drittstaaten, die in nationalen Wettbewerben aufgestellt werden können, begrenzt wird.

Rechtlicher Rahmen