BFH - Urteil vom 17.11.2010
I R 83/09
Normen:
KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4; EStG § 5 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
FG Münster - 9 K 4142/04 K,F - 25.8.2009 (EFG 2009, 1918),

Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption; Saldierung eines wirtschaftlichen Vorteils in Form eines Anspruchs auf Übertragung des betroffenen Wirtschaftsguts mit der wirtschaftlichen Belastung aus der Option

BFH, Urteil vom 17.11.2010 - Aktenzeichen I R 83/09

DRsp Nr. 2011/3126

Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption; Saldierung eines wirtschaftlichen Vorteils in Form eines Anspruchs auf Übertragung des betroffenen Wirtschaftsguts mit der wirtschaftlichen Belastung aus der Option

Für die Verpflichtung eines Kraftfahrzeughändlers, verkaufte Kraftfahrzeuge auf Verlangen des Käufers zurückzukaufen, ist eine Verbindlichkeit in Höhe des dafür vereinnahmten --ggf. zu schätzenden-- Entgelts auszuweisen (Anschluss an das BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BFHE 219, 129, BStBl II 2009, 705).

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 1; EStG § 4; EStG § 5 Abs. 1 S. 1;

Gründe

I.

Zwischen den Beteiligten ist die Passivierung einer Verpflichtung aus einer Rückverkaufsoption streitig.

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine Aktiengesellschaft und Gesamtrechtsnachfolgerin der A-GmbH (GmbH). Die GmbH betrieb im Streitjahr (1998) einen Kraftfahrzeughandel und verkaufte aufgrund von Rahmenverträgen Fahrzeuge an verschiedene Autovermietungsgesellschaften.