BFH - Urteil vom 23.10.1992
VI R 55/91
Normen:
EStG § 3b;
Fundstellen:
BB 1993, 570
BFHE 169, 515
BStBl II 1993, 314
DStZ 1993, 248
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf,

Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden steuerfrei

BFH, Urteil vom 23.10.1992 - Aktenzeichen VI R 55/91

DRsp Nr. 1996/11691

Pauschale Zuschläge nur bei Verrechnung mit tatsächlichen Arbeitsstunden steuerfrei

»Pauschale Zuschläge können nur dann als Abschlagszahlungen oder Vorschüsse auf Zuschlage für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit angesehen werden und damit nach § 3 b EStG steuerfrei sein, wenn eine Verrechnung der Zuschläge mit den tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden an Sonntagen, Feiertagen und zur Nachtzeit erfolgt. Allein die Aufzeichnung der tatsächlich erbrachten Arbeitsstunden ersetzt diese Verrechnung nicht.«

Normenkette:

EStG § 3b;
Vorinstanz: FG Düsseldorf,
Fundstellen
BB 1993, 570
BFHE 169, 515
BStBl II 1993, 314
DStZ 1993, 248