Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters
BFH, Urteil vom 10.12.1992 - Aktenzeichen IV R 118/90
DRsp Nr. 1996/9661
Pensionszusage für Ehegatten eines beherrschenden Gesellschafters
»1. Zur Anerkennung einer Pensionszusage, die eine Personengesellschaft dem Ehegatten ihres beherrschenden Gesellschafters erteilt.2. Eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung kann nach Ablauf der für sie geltenden Festsetzungsfrist nicht durchgeführt oder geändert werden, wenn für eine oder mehrere der Personen, denen die Einkünfte zuzurechnen sind, die Festsetzungsfrist für die Folgesteuer bereits abgelaufen ist.«