Photovoltaikanlagen: So wird der Eigenverbrauch richtig ermittelt

Selbsterzeugter Strom wird in aller Regel zu einem nicht unerheblichen Teil von den Eigentümern der Photovoltaikanlagen selbst verbraucht. Wie dieser Eigenverbrauch zu bewerten und steuerlich zu behandeln ist, erläutern wir Ihnen in diesem Beitrag.

Bewertung der Entnahme für den privaten Haushalt

Nach allgemeinen ertragsteuerlichen Grundsätzen ist die Entnahme des erzeugten Stroms mit dem Teilwert zu bewerten (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Einkommensteuerlich sind das die Wiederbeschaffungskosten. Hierzu gehören neben den Herstellungskosten auch die Verwaltungs- und Betriebskosten sowie die Finanzierungskosten.

Zur Teilwertbewertung des selbstverbrauchten Stroms bestehen folgende Möglichkeiten:

  • anhand der individuell angefallenen Kosten (progressive Methode)
  • durch Ableitung aus dem vor­aussichtlich am Markt erzielbaren Verkaufspreis, gemindert um den kalkulatorischen Gewinn­aufschlag (retrograde Methode)
  • durch pauschalen Wertansatz von 20 ct/kWh

Dieser Teilwert ist noch um die Umsatzsteuer für die unentgeltliche Wertabgabe zu erhöhen.

So wird der Umfang der Entnahme ermittelt

Wie viel Strom ein Erzeuger für sich selbst entnommen hat, kann auf folgende Arten ermittelt werden (vgl. Abschn. 2.5 Abs. 16 UStAE):

  • durch Abzug der an den Netzbetreiber gelieferten Strommenge von der insgesamt erzeugten Strommenge
  • anhand des Stromzählers