FG Köln - Urteil vom 26.10.2006
6 K 394/04
Normen:
EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2007, 185

Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze

FG Köln, Urteil vom 26.10.2006 - Aktenzeichen 6 K 394/04

DRsp Nr. 2006/29578

Private Vermögensverwaltung trotz Überschreitens der Drei-Objekt-Grenze

Verkauft der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses innerhalb von 5 Jahren mehr als drei Eigentumswohnungen und beruht der Verkauf nach dem Gesamtbild der Verhältnisse maßgeblich auf dem Druck der finanzierenden Bank, so fehlt es an einer Veräußerungsabsicht des Eigentümers für den gewerblichen Grundstückshandel. Allerdings greift dann u.U. die Steuerpflicht aus privaten Veräußerungsgeschäften nach § 23 EStG.

Normenkette:

EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1 § 15 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die von der Klägerin in den Streitjahren getätigten Verkäufe von Eigentumswohnungen einen gewerblichen Grundstückshandel begründen oder im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung stattgefunden haben.

Die Kläger sind Eheleute, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt als Einzelunternehmer mit seinem Installationsgeschäft für Heizung, Sanitär und Wasser Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Klägerin war in den Streitjahren als kaufmännische Angestellte im Unternehmen ihres Ehemannes tätig.