Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 23. Januar 2007 -
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 23. Mai 2006 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision voll, die Kosten des Berufungsverfahrens zu 86,5% und die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zu 95% zu tragen. Im Übrigen hat der Kläger die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Die Parteien streiten über einen auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Vergütungsanspruch des Klägers, den dieser in gewillkürter Prozessstandschaft geltend macht.
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