FG München - Urteil vom 24.07.2023
7 K 1197/19
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Qualifizierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit eine ausgegebenen Wandelanleihe als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

FG München, Urteil vom 24.07.2023 - Aktenzeichen 7 K 1197/19

DRsp Nr. 2023/11300

Qualifizierung von Aufwendungen im Zusammenhang mit eine ausgegebenen Wandelanleihe als verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Führen Aufwendungen, die einer AG dadurch entstehen, dass sie nach Ausgabe einer Wandelanleihe einen Barausgleich infolge der Ausübung des Wandungsrechts leistet und indem sie Teile der Wandelanleihe zu Marktpreisen von den Anleihegläubiger zurückkauft, bei dieser zu verdeckten Gewinnausschüttungen? Gewerbeverlust nach § 10a GewStG bei Beteiligung an einer doppelstöckigen Personengesellschaft, wenn Verluste der Enkelpersonengesellschaft durch Anwachsungen zunächst auf die Tochtergesellschaft und dann auf die Obergesellschaft übergehen.

Tenor

1.

Die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2007, Gewerbesteuermessbetrag für 2007, gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2006 und zum 31.12.2007, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2006 und den 31.12.2007, jeweils vom 29.06.2021, werden insoweit geändert, dass von keinen verdeckten Gewinnausschüttungen in Höhe von Euro in 2006 und in Höhe von 1.596.126.634 Euro in 2007 ausgegangen wird. Die Berechnung der einzelnen Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. 3. 4.