Die Bescheide über Körperschaftsteuer für 2007, Gewerbesteuermessbetrag für 2007, gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31.12.2006 und zum 31.12.2007, gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2006 und den 31.12.2007, jeweils vom 29.06.2021, werden insoweit geändert, dass von keinen verdeckten Gewinnausschüttungen in Höhe von Euro in 2006 und in Höhe von 1.596.126.634 Euro in 2007 ausgegangen wird. Die Berechnung der einzelnen Steuer- und Feststellungsbeträge wird dem Beklagten übertragen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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