Stand: 21.12.1998
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III. Bewertungsgesetz
C. Bewertung von Grundbesitz
C. 1. Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
Zu § 142 BewG

R 150 ErbStR 1999 Nutzungsteil Pilzanbau

R 150 Nutzungsteil Pilzanbau

ErbStR 1999 ( Erbschaftsteuer-Richtlinien 1999 )

1Gegenstand der Bewertung ist der Anbau von Speisepilzen. 2 Zum Pilzanbau gehören alle Wirtschaftsgüter, die der Erzeugung von Speisepilzen dienen, insbesondere die Wirtschaftsgebäude mit den Beetflächen, Pasteurisierungs-, Anwachs- und Anspinnräumen sowie Konservierungsanlagen und Lagerplätze.