R 17. (1) Abgrenzung des Anwendungsbereichs gegenüber anderen Vorschriften
EStHB2011 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2008 und Einkommensteuer-Hinweise 2011 )
(1) 1§ 17 EStG gilt nicht für die Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die zu einem Betriebsvermögen gehören. 2In diesem Fall ist der Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG zu ermitteln.
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