R 25. VStR 1995
Stand: 17.01.1995
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A. Vermögensbewertung
III. Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Zu § 95 BewG

R 25. VStR 1995 Vermögensaufstellung

R 25. Vermögensaufstellung

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

1Für die Ermittlung des Einheitswerts des Gewerbebetriebs ist zum Bewertungsstichtag eine besondere Aufstellung (Vermögensaufstellung) zu fertigen (§ 28 BewG). 2 Dasselbe gilt für das einem freien Beruf dienende Vermögen (§ 96 BewG).