R 3.58 LStR2008
Stand: 10.12.2007
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R 3.58 LStR2008 Zuschüsse und Zinsvorteile aus öffentlichen Haushalten

R 3.58 Zuschüsse und Zinsvorteile aus öffentlichen Haushalten

LStR2008 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2008 und Lohnsteuer-Hinweise 2010 )

Öffentliche Haushalte i. S. d. § 3 Nr. 58 EStG sind die Haushalte des Bundes, der Länder, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der kommunalen Zweckverbände und der Sozialversicherungsträger.