R 4.2 (13) EStHB2022
Stand: 25.03.2013
zuletzt geändert durch:
Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien 2012, BStBl. I S. 276
Zu § 4 EStG
R 4.2 Betriebsvermögen

R 4.2 (13) EStHB2022 Keine Bindung an die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung

R 4.2 (13) Keine Bindung an die Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung

EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )

(13) Für die einkommensteuerrechtliche Behandlung von Grundstücken und Grundstücksteilen als Betriebsvermögen kommt es nicht darauf an, wie ein Grundstück bei der Einheitsbewertung oder Bedarfsbewertung behandelt worden ist.