R 42 Ermittlung des Gewerbeertrags bei Genossenschaften
GewStR 1998 ( Gewerbesteuer-Richtlinien 1998 )
(1) 1 Wegen der Besonderheiten bei der Ermittlung des Gewinns vgl. § 22 KStG und Abschnitt 66 KStR. 2 Die körperschaftsteuerlichen Vorschriften sind nach § 7 GewStG auch für die Ermittlung des Gewinns als Grundlage des Gewerbeertrags maßgebend. (2) 1Wegen der steuerlichen Behandlung von landwirtschaftlichen Nutzungs- und Verwertungsgenossenschaften, bei denen nur bestimmte Nichtmitgliedergeschäfte besteuert werden, vgl. Abschnitt 27 Abs. 2. 2Wegen der steuerlichen Behandlung von Veräußerungsgewinnen vgl. Abschnitt 40 Abs. 2.