EStHB2022 ( Einkommensteuer-Richtlinien 2012 und Einkommensteuer-Hinweise 2022 )
Zu den Wirtschaftsgütern und Nutzungsbefugnissen nach § 55 Abs. 1 Satz 2 EStG gehören insbesondere Milchlieferrechte, Zuckerrübenlieferrechte, Weinanbaurechte, Bodenschätze und Eigenjagdrechte.