R 9 a
LStR2008 ( Lohnsteuer-Richtlinien 2008 und Lohnsteuer-Hinweise 2010 )
- unbesetzt - H 9 a Hinweise Allgemeines >R 9 a EStR, H 9 a EStH Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist auch dann nicht zu kürzen, wenn feststeht, dass keine oder nur geringe Werbungskosten angefallen sind (>BFH vom 10. 6. 2008 - BStBl II S. 937).
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