R 91. VStR 1995
Stand: 17.01.1995
zuletzt geändert durch:
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B. Vermögensteuer
Zu § 3 VStG

R 91. VStR 1995 Befreiungen; Allgemeines

R 91. Befreiungen; Allgemeines

VStR 1995 ( Vermögensteuer-Richtlinien 1995 )

(1) Voraussetzungen für die persönliche Steuerbefreiung 1 Die Voraussetzungen für die persönliche Steuerbefreiung müssen am Veranlagungszeitpunkt erfüllt sein. 2 Sind die Voraussetzungen nach dem Veranlagungszeitpunkt weggefallen, ist eine Nachveranlagung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VStG auf den nächstfolgenden Veranlagungszeitpunkt vorzunehmen. 3 Sind die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach dem Veranlagungszeitpunkt erst eingetreten, gilt für den Wegfall der Steuerpflicht § 18 VStG. (2) Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb bestimmter Körperschaften 1 Für bestimmte Körperschaften ist die persönliche Steuerfreiheit insoweit ausgeschlossen, als sie einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. 2 Steuersubjekt ist hier nicht der einzelne wirtschaftliche Geschäftsbetrieb, sondern die Körperschaft, die denselben unterhält. 3 Wegen des Umfangs des Betriebsvermögens eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs vgl. Abschnitte 34 und 35.