R B 186.3 Vermietung zu gewerblichen, freiberuflichen oder öffentlichen Zwecken
ErbStR2011 ( Amtliches Erbschaftsteuer-Handbuch 2011 )
Die Grundsätze der R B 186.1 und R B 186.2 gelten entsprechend für gewerblich, freiberuflich oder öffentlich genutzte Grundstücke oder Grundstücksteile.
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