(1) 1Vom Gebäuderegelherstellungswert ist eine Alterswertminderung abzuziehen. 2Diese wird regelmäßig nach dem Verhältnis des Alters des Gebäudes am Bewertungsstichtag zur typisierten wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer nach Anlage 22 BewG bestimmt. 3Es bestehen aus Vereinfachungsgründen keine Bedenken, das Alter des Gebäudes durch Abzug des Jahres der Bezugsfertigkeit des Gebäudes vom Jahr des Bewertungsstichtags zu bestimmen. 4Hinsichtlich der Ermittlung der wirtschaftlichen Gesamtnutzungsdauer gelten die Grundsätze des Ertragswertverfahren entsprechend (>R B 185.3 Absatz 2 bzw. R B 185.4 Absatz 2). (2) Sind nach Bezugsfertigkeit des Gebäudes Veränderungen eingetreten, kann ein fiktiv späteres Baujahr (>Absatz 3) anzunehmen oder die tatsächliche Gesamtnutzungsdauer des Gebäudes (>Absatz 4) zu berücksichtigen sein. (3) 1Ein fiktiv späteres Baujahr ist anzunehmen, wenn in den letzten zehn Jahren durchgreifende Modernisierungen vorgenommen wurden, die nach dem Punktesystem der nachfolgenden Tabelle 1 eine überwiegende oder umfassende Modernisierung ergeben. 2Hinsichtlich der durchgeführten Modernisierungsarbeiten ist auf die überwiegende Erneuerung bzw. Verbesserung der jeweiligen einzelnen Bauteile abzustellen. 3Die Anzahl der Jahre der Verlängerung für die Ermittlung des fiktiven späteren Baujahrs ist den nachfolgenden Tabellen 2 bis 6 zu entnehmen. 4Eine Interpolation ist nicht vorzunehmen. Tabelle 1
Modernisierungselemente Punkte Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung 3 Modernisierung der Fenster 2 Modernisierung der Leitungssysteme (Strom, Gas, Wasser, Abwasser) 2 Modernisierung der Heizungsanlage 2 Wärmedämmung der Außenwände 2 Modernisierung von Bädern 2 Einbau von Bädern 3 Modernisierung des Innenausbaus, z. B. Decken und Fußböden 3 Wesentliche Änderung und Verbesserung der Grundrissgestaltung 3
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 80 Jahren | ||
---|---|---|
Modernisierungsgrad | ||
11 bis 15 Punkte | >15 Punkte | |
Gebäudealter | Verschiebung Baujahr | |
≥ 80 Jahre | 32 | 40 |
Ab 70 Jahre | 23 | 31 |
Ab 60 Jahre | 15 | 22 |
Ab 50 Jahre | 9 | 15 |
Ab 40 Jahre | 3 | 8 |
Ab 30 Jahre | 0 | 3 |
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren | ||
---|---|---|
Modernisierungsgrad | ||
11 bis 15 Punkte | >15 Punkte | |
Gebäudealter | Verschiebung Baujahr | |
≥ 70 Jahre | 28 | 35 |
Ab 60 Jahre | 19 | 26 |
Ab 50 Jahre | 12 | 17 |
Ab 40 Jahre | 5 | 10 |
Ab 30 Jahre | 1 | 4 |
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 60 Jahren | ||
---|---|---|
Modernisierungsgrad | ||
11 bis 15 Punkte | >15 Punkte | |
Gebäudealter | Verschiebung Baujahr | |
≥ 60 Jahre | 24 | 30 |
Ab 50 Jahre | 15 | 21 |
Ab 40 Jahre | 8 | 13 |
Ab 30 Jahre | 2 | 6 |
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 50 Jahren | ||
---|---|---|
Modernisierungsgrad | ||
11 bis 15 Punkte | >15 Punkte | |
Gebäudealter | Verschiebung Baujahr | |
≥ 50 Jahre | 20 | 25 |
Ab 40 Jahre | 12 | 16 |
Ab 30 Jahre | 5 | 9 |
Ab 20 Jahre | 0 | 3 |
Übliche Gesamtnutzungsdauer von 40 Jahren | ||
---|---|---|
Modernisierungsgrad | ||
11 bis 15 Punkte | >15 Punkte | |
Gebäudealter | Verschiebung Baujahr | |
≥ 40 Jahre | 16 | 20 |
Ab 30 Jahre | 8 | 11 |
Ab 20 Jahre | 2 | 4 |