1Grundstücke im Sinne des R E 13 b.13, die im Rahmen eines Konzerns im Sinne des § 4 h EStG zur Nutzung überlassen werden, gehören nicht zum Verwaltungsvermögen (§ 13 b Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe c ErbStG). 2Das gilt nur, soweit keine weitere Nutzungsüberlassung an einen nicht zum Konzern gehörenden Dritten erfolgt. 3Der Konzernbegriff richtet sich nach § 4 h Absatz 3 Satz 5 und Satz 6 EStG. 4Für die Frage, ob und zu welchem Konzern ein Betrieb gehört, ist auf die Verhältnisse im Besteuerungszeitpunkt abzustellen.