Folgende ergänzende Vorschriften sind zu beachten: 1. Zu den Folgen einer Weitergabeverpflichtung oder einer Nachlassteilung: § 28 a Absatz 1 Satz 2 bis 5 ErbStG. Zu Einzelheiten > R E 13 a.11; 2. zu den Anzeigepflichten des Erwerbers in den Fällen eines Verstoßes gegen die Lohnsummen- oder Behaltensregelungen oder eines Hinzuerwerbs verfügbaren Vermögens: § 28 a Absatz 5 ErbStG. Zu Einzelheiten > R E 13 a.9 und 13 a.12; 3. zu dem Hinausschieben des Endes der Zahlungsverjährungsfrist bei Verstoß gegen die in Nummer 2 genannten Regelungen: § 28 a Absatz 6 ErbStG.