OLG Frankfurt/Main - Urteil vom 23.12.2022
4 U 272/21
Normen:
§ 826 BGB; § 823 BGB;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Main, vom 10.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 07 O 7/21

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor des Typs EA288

OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 23.12.2022 - Aktenzeichen 4 U 272/21

DRsp Nr. 2023/6735

Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit einem Motor des Typs EA288

Die bei Fahrzeugen mit dem Motor EA288 vorgesehene Fahrkurvenerkennung ist mangels Grenzwertkausalität nicht sittenwidrig. Erfolgte der Kauf des Fahrzeugs nach Offenlegung der Fahrkurvenerkennung gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt, so durfte der Fahrzeug-Hersteller auf dessen Billigung vertrauen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 10. September 2021 (Az.: 2-07 O 7/21) wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar ohne Sicherheitsleistung. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Normenkette:

§ 826 BGB; § 823 BGB;

Gründe

I.

Der Kläger nimmt die Beklagte im Zusammenhang mit dem Dieselskandal auf Schadensersatz in Anspruch.