Die Berufung des Klägers gegen das am 11.03.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Potsdam -
Die Kosten des Berufungsrechtszuges hat der Kläger zu tragen.
Diese Entscheidung sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert des Berufungsrechtszugs wird auf bis zu 13.000 € festgesetzt.
I.
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Ersatz des Schadens in Anspruch, den er aufgrund eines am 17.12.2016 mit einem Autohändler geschlossenen Kaufvertrages betreffend das gebrauchte Fahrzeug VW Caddy 1,6 Liter TDI 25 KW, Kaufpreis 11.650,00 € erlitten hat. In dem Fahrzeug ist ein Motor der Baureihe EA 189 verbaut.
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